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"Wir begrüßen neues Planungssicherstellungsgesetz"

Zahlreiche Mitgliedsunternehmen wünschten sich in den vergangenen Wochen mehr digitale Kommunikation mit den Behörden, damit Baugenehmigungsverfahren auch während der Corona-Pandemie nicht ins Stocken geraten. Ein entsprechendes Planungssicherstellungsgesetz ist jetzt auf den Weg gebracht.

Viele Planungs- und Genehmigungsverfahren sehen die körperliche Anwesenheit von Personen vor und können auf Grund der Corona-Pandemie deshalb nicht wie gewohnt durchgeführt werden.(bauforumstahl berichtete mit Pressemitteilung vom 30.03.2020).

Das Bundeskabinett hat Ende April 2020 auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) den Entwurf für ein Planungssicherstellungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden vorübergehende Ersatzmöglichkeiten für bestimmte Verfahrensschritte eingeführt. Dafür sollen vor allem die Möglichkeiten des Internet genutzt werden, beispielsweise durch das Anbieten von Online-Konsultationen.

"Das Gesetzt ist lange überfällig. Wir begrüßen diese Entwicklung sehr. In Zeiten der Digitalisierung sind digitale Baugenehmigungsverfahren ein notwendiger Schritt, auch außerhalb der Corona-Pandemie", so Gregor Machura, Geschäftsführer bauforumstahl. 

Das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Planungssicherstellungsgesetz macht – befristet bis zum 31. März 2021 – einheitliche Anwendungsvorgaben für die betroffenen Gesetze und Verfahren.

Die ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung von Vorhaben oder die Auslegung von Plänen soll weitgehend über das Internet erfolgen können. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

Gregor Machura, Geschäftsführer bauforumstahl. Foto: bauforumstahl e.V.
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