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DBS 918 002-02 "Technische Lieferbedingungen für Warmgewalzte Erzeugnisse für den Eisenbahnbrückenbau" wird in Kraft gesetzt

Die DB Netz AG gibt bekannt, dass mit Wirkung vom 1. Juli 2022 der DBS 918 002-02 "Technische Lieferbedingungen für Warmgewalzte Erzeugnisse für den Eisenbahnbrückenbau" in Kraft gesetzt wird.

Weiter heißt es in der Veröffentlichung vom 24.05.2022: In einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 dürfen für neue Baumaßnahmen warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen nach dem bisherigen DBS 918 002-02 bestellt werden, wenn die bauaufsichtliche Prüfung vor diesem Termin begonnen wurde; dabei muss ein zeitnaher Baubeginn gegeben sein. Darüber hinaus dürfen für Altvorhaben (begonnen vor dem 01.07.2022) warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen grundsätzlich nach dem bisherigen DBS 918 002-02 (Ausgabe Januar 2013) bestellt werden; dies gilt nicht für Bauabschnitte oder Teile von Baumaßnahmen, die bautechnisch getrennt betrachtet werden können und bei denen die Vergabe nach dem 31.12.2022 erfolgt.

Copyright: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben
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