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bauforumstahl (BFS) arbeitet an einem alternativen Lösungsansatz zur Bauprodukteverordnung (BauPVO)

Die Materialüberprüfung muss in der Praxis wirtschaftlich und einfach sein

Die Geschäftsführer Dr. Rolf Heddrich und Gregor Machura von BFS, der Wirtschaftsverband Grosshandel Metallhalbzeug und der Bundesverband Deutscher Stahlhandel erörtern mit dem Deutschen Institut für Bautechnik die Überarbeitung der BauPVO.

Ab wann gilt ein Halbzeug im Handel als Bauprodukt? Das ist die zentrale Frage. Die neue  Vorgehensweise bei der Materialüberprüfung erfordert in der Praxis einen enormen Mehraufwand für den Handel. Neueinstellungen, höhere Investitionen und unnötige Bürokratie sind die Folge. Eine Übergangszeit notwendig. Das bedeutet auch höhere Ausgaben für den Kunden.

In die BauPVO fallen Halbzeuge mit harmonisierter Norm. Diese ist für den Stahlbau die EN 15088.  Sie regelt mit Erzeugnisse für Tragwerksanwendungen die technischen Lieferbedingungen.

Heddrich betont, das „BFS zusammen mit den anderen Beteiligten an einem alternativen Lösungsansatz arbeitet, der praxisgängig ist, eine Trennung von Halbzeugen und Bauprodukten ermöglicht und die Übermittlung der CE-Kennzeichnung sicherstellt“.

Foto: WGM
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