Zweck der Verordnung ist die Erleichterung des Inverkehrbringens und der freien Zirkulation von harmonisierten Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt. Handelshemmnisse sollen somit abgebaut werden. Der Begründung des Entwurfs ist zu entnehmen, dass zukünftig die neue Bauproduktenverordnung zur Erreichung der Ziele des European Green Deals mehr beitragen soll. Energie- und Ressourceneffizienz sowie Kreislaufwirtschaft werden folglich mehr in den Vordergrund rücken.
Den Entwurf können Sie unter dem nachfolgenden Link abrufen.
https://ec.europa.eu/docsroom/documents/49315