Der Bundesrat hat Anfang November eine wichtige Entscheidung getroffen. Großraum und Schwertransporte können künftig wieder bei denjenigen Behörden beantragt werden, in deren Bezirk das Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.
Der Beschluss ist auf das Engagement der Logistikbranche zurückzuführen, die gegen die Regelung protestiert hatte, Anträge nur bei der jeweiligen Behörde am Start- und Zielort eines Transportes stellen zu können. "Die Zeitverzögerungen, die hierbei entstanden wären, hätten auch die Stahlbaubranche massiv belastet", so Dr. Rolf Heddrich, Sprecher der Geschäftsführung bauforumstahl e.V.
Der Beschluss des Bundesrates gilt laut BGL ab dem 1. Januar 2021.